Sachverständiger
Wenn sie ein rechtsverbindliches Schadengutachten für Versicherungen benötigen oder den Wert Ihres Fahrzeuges schätzen lassen möchten, übernehmen wir das gerne für Sie.
Unfallgutachten
Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
- 249 Abs. 2 S.1 BGB: „Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.“
Sie haben als Geschädigter bei einem Unfall das Recht einen eigenen, unabhängigen und freien Sachverständigen zur Feststellung und Beweissicherung des Schadenumfangs zu beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i.d.R. 715 Euro) wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt (Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen). Dies steht Ihnen auch dann zu, wenn durch den Unfallgegner oder dessen Versicherung bereits ein Gutachter beauftragt wurde.
Doch Vorsicht bei einem Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat. Ein Kfz Sachverständiger arbeitet immer nach bestem Wissen und Gewissen, doch heutzutage steht diese Innung unter Druck der Versicherungen, sie werden schriftlich(!) angewiesen, Schäden nach den Richtlinien der Versicherungen zu bewerten und was das heißt, kann sich ja jeder denken: die Schadenskosten werden am unteren Limit bewertet.
Schadensanalyse
Ein Gutachten zur Schadensanalyse wird dann benötigt, wenn Schäden, bzw. technische Mängel und deren Ursachen, beispielsweise nach einer Reparatur, einer Fremdnutzung oder nach einem Fahrzeugkauf oder -verkauf, aufgeklärt werden sollen.
Wertgutachten
Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen möchten ist es immer wichtig den genauen Marktpreis zu kennen und nicht unter Wert zu verkaufen. In einem Wertgutachten wird das Fahrzeug mit allen technischen Details ausführlich dokumentiert. Auch der Zustand aller Baugruppen, Ausstattung, Nachrüstungen und Umbauten werden beschrieben, sodass am Ende eine komplette Dokumentation Ihres Fahrzeugs entsteht und Sie Ihr Auto ehrlich und seriös zum Verkauf anbieten können.
Sie sind sich bei einem Autokauf unsicher bezüglich des technischen Zustandes oder der Vorgeschichte des Fahrzeugs? Kommen Sie für einen gründlichen Check zu uns.
- Unfallschaden-Begutachtung, KFZ-Gutachten
- Abrechnung direkt mit der Versicherung
- Aufdeckung / Nachweis von verdeckten Unfallschäden
- Zustandsberichte (für Autokauf, -verkauf!)
- Leasingrücknahmen
Oldtimergutachten
Klassiker steigen unbemerkt aber stetig im Wert und das manchmal sehr sprunghaft. Das Oldtimer-Gutachten von heute kann daher bereits in kurzer Zeit wieder veraltet sein. Für die ständige Aktualisierung des Versicherungswertes sind aber allein Sie verantwortlich.
Kurzgutachten
Sollte der Fall eintreten, dass kein komplettes Kfz-Schadengutachten nötig ist, wie zum Beispiel bei einem so genannten Bagatellschaden, fertigen wir gern ein Kurzgutachten an.
Beweissicherung
Falls Sie in einen Unfall verwickelt worden sind, bei dem die Schuldfrage noch nicht eindeutig geklärt ist, bieten wir Ihnen eine kostenlose Beweissicherung an*.
Folgende Rechte stehen einem zu:
die gegnerische Haftpflichtversicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten ersetzen (für Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
§249 Abs. 2 S.1 BGB: „Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.“
man hat ein Recht auf einen Anwalt, dem sogar die gesamte Schadensabwicklung übertragen werden kann.
Unfall Gutachen / Gutachter
Jeder darf einen Unfall Gutachter seiner Wahl zur Bestimmung seines Schadens beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i.d.R. 715 Euro) wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen.
Doch Vorsicht bei einem Gutachter, den die gegnerische Versicherung beauftragt hat.
Ein Kfz Sachverständiger arbeitet immer nach bestem Wissen und Gewissen, doch heutzutage steht diese Innung unter Druck der Versicherungen, sie werden schriftlich(!) angewiesen, Schäden nach den Richtlinien der Versicherungen zu bewerten und was das heißt, kann sich ja jeder denken: die Schadenskosten werden am unteren Limit bewertet.